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Hochwasser

Hochwasser in Gewässern II. Ordnung

Die Gefahren die von Hochwasserereignissen ausgehen sind so alt wie die Menschheit selbst. Man kann sie in unserer Kulturlandschaft nicht verhindern und ihnen auch nur in begrenztem Umfange begegnen.

Die Starkniederschläge in den letzten Jahren, die sich 2011 sehr großflächig ausprägten, haben gezeigt, dass man eine schadlose Ableitung nicht für jedes Hochwasserereignis absichern kann, lediglich die zeitliche Dauer der Überschwemmungen können maßgeblich, insbesondere durch Gewässerunterhaltungsarbeiten, beeinflusst werden.

Die Gewässer, die Hochwasserschutzanlagen (Deiche) und Anlagen zur Wasserabführung (Schöpfwerke) wurden für bestimmte Hochwasserereignisse und Nutzungen konzipiert. Dabei spielte bei der Planung in den 60-iger und 70-iger Jahren die Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen eine vordergründige Rolle. Gemäß damals geltender TGL-Vorschriften wurden z.B. Ausbaugrößen grundsätzlich nach zu schützenden Objekten vorgeschrieben. Für den Vorflutausbau galten z.B. nachfolgende Hochwasserwiederkehrsintervalle in Jahren:

  • für Grünland ein HQ 2 – 10
  • für Ackerland ein HQ 5 – 25
  • für Landstraßen Autobahnen ein HQ 25 – 50
  • für kleine Wohnansiedlungen ein HQ 50 – 100

Durch die veränderte Nutzung der Flächen in den Einzugsgebieten von Schöpfwerksanlagen, Gewässern und Schutzflächen von Deichanlagen, wie z.B. durch Schaffung bzw. Ausbau von Straßen und Wegen, Errichtung neuer Baugebiete bzw. Verdichtung vorhandener Bebauungen, erhöhte sich ab Anfang der 90-iger Jahre der Entwässerungs- bzw. Schutzanspruch in den Gebieten.

Der Ausbau bzw. die Anpassung der Gewässer und Anlagen an die neuen Abflussparameter fanden meist nicht statt. Die Gewässer werden nun neben den klimatischen Veränderungen, mit „Fremdwasser“ konfrontiert, die bei der Planung und Bau der Gewässer und Anlagen keine Rolle gespielt haben.

Überflutungen und Schäden nach Hochwasserereignissen immer gleich auf die fehlende oder unzureichende Gewässerunterhaltung zu schieben, ist nicht der richtige Weg.

Gemeinsam mit den Gemeinden als gewässerausbaupflichtige Körperschaften, sollten nach Hochwasserereignissen die Gefahrenpunkte lokalisiert und Strategien entwickelt werden, wie im Rahmen einer intensiveren Gewässerunterhaltung oder durch Aus- bzw. Umbaumaßnahmen an Gewässern und Anlagen, das Schadenspotenzial zukünftig minimiert werden kann.

Denkbar wären zur Entschärfung der Abflusssituationen z.B.:

  • die Schaffung/Nutzung von Flutungsräumen außerhalb von Bebauungen,
  • die Schaffung von Verwallungen/Mulden um Bebauungen in Hanglagen zum Schutz vor wild abfließenden Wasser (ohne Verschärfung der Abflusssituation für Ober- oder Unterlieger)
  • die Schaffung von leichten Verwallungen um Bebauungen herum bzw. an Gewässern zum Schutz vor übertretenden Wasser
  • die Schaffung von Auffang-/Speicherflächen außerhalb von Bebauungen und Überleitung des wild abfließenden Wassers zu einen Gewässer
  • die Entrohrung von Gewässern (bis maximal 2,5 m Tiefe)
  • die zweimalige Krautung von Schöpfwerksgräben,
  • die Erhöhung der Pumpkapazitäten an Schöpfwerksanlagen

Welche Maßnahmen zu ergreifen bzw. langfristig zu planen und umzusetzen sind, sollte immer gemeinsam mit dem zuständigen Wasser- und Bodenverband, den betroffenen Gemeinden, den Landnutzern und der zuständigen unteren Wasserbehörde erfolgen.

Oftmals helfen bereits kleinere Maßnahmen wie z.B. die Schaffung von Mulden oder kleinen Verwallungen bereits sehr effektiv gegen übertretendes Wasser – ohne gleich große Baumaßnahmen zu planen. Wichtig ist dabei jedoch gemeinsam einen Maßnahmeplan zu entwickeln!

Hochwasser Prohner Bach