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Bekanntmachungen

Termine der Verbandsvorflut- und Deichschau 2024 des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" Stralsund

Nach §§ 44, 45 WVG i.V.m. § 5 (1) der Satzung  des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" Stralsund wird jährlich eine öffentliche Verbandsschau durchgeführt.
Der Schauplan wird gemäß § 27 (1) der Verbandssatzung durch die Mitgliedsgemeinden ortsüblich bekannt gemacht.

Die Termine werden für die einzelnen Schaubereiche wie folgt festgelegt:
TerminSchaubereichAdresse
Montag, den 15.04.2024 um 9.30 UhrSchaubereich Stralsund (8)in der Geschäftsstelle des WBV in 18439 Stralsund, Greifswalder Chaussee 62
Dienstag, den 16.04.2024 um 09.30 UhrSchaubereich Barth (4), Ahrenshagen (1) und Recknitz-Trebeltal (3) im Amt Barth, 18356 Barth, Teergang 2 (Rathaussaal)
Mittwoch, den 17.04.2024 um 9.30 UhrSchaubereich Altenpleen (2)im Amt Altenpleen, 18445 Altenpleen, Parkstraße 2 (Sitzungsraum)
Donnerstag, den 18.04.2024 um 9.30 Uhr Schaubereich Niepars (7) und Miltzow (6)im Amt Niepars, 18442 Niepars, Gartenstraße 69b (Sitzungsraum)
Freitag, den 19.04.2024 um 9.30 Uhr Schaubereich Franzburg-Richtenberg (5)im Amt Franzburg-Richtenberg, 18461 Franzburg, Ernst-Thälmann Str. 71 (Sitzungsraum)

Ergebnisse der Ausschreibung von Gewässer- und Deichunterhaltungsarbeiten

Unser Verband hat die Gewässer- und Deichunterhaltungsarbeiten für 2024 und teilweise optional auch 2025 öffentlich ausgeschrieben und wie folgt vergeben:


Die Vergabe erfolgte danach wie folgt:

  • Krautungslos 1 ( EG-Planbek, nördl. B 105 - Barth Lüdershagen) für 2024+optional 2025
    = Firma Rösing Landschafts- und Gewässerpflege GmbH, Müggenhall
  • Krautungslos 2 (südl. B 105 Velgast, Behrenwalde) für 2023+optional 2024
    = Firma Land- und Forstwirtschafts GmbH O. Schlüsser, Langendorf
  • Krautungslos 3 ( Nördl. B 105 EG SW Groß Kordshagen, Nisdorf,  Groß Mohrdorf, Klausdorf) für 2024+optional 2025
    = Firma Rösing Landschafts- und Gewässerpflege GmbH, Müggenhall
  • Krautungslos 4 (Obermützkow, Niepars, Altenpleen, Prohn)  für 2023+optional 2024
    = Firma Land- und Forstwirtschafts GmbH O. Schlüsser, Langendorf
  • Krautungslos 5a (Zarrendorf, Negast, Elmenhorst, Krummenhagen, Steinhagen, Berghof, Nienhagen, Jakobsdorf) für 2023+optional 2024
    = Firma Land- und Forstwirtschafts GmbH O. Schlüsser, Langendorf
  • Krautungslos  5b  (Wittenhagen, Stralsund, Abtshagen, Windebrak, Richtenberg, Steinhagen) für die Jahre 2023+optional 2024
    = Firma Land- und Forstwirtschafts GmbH O. Schlüsser, Langendorf
  • Krautungslos 6 (südl. B 105, EG Langenhanshäger Bach, Schlemmin, Löbnitz) für 2024+optional 2025  
    = Firma Rösing Landschafts- und Gewässerpflege GmbH, Müggenhall
  • Deichmahd Los 7 für das Jahr 2024 = Firma Kowalski Landschaftsbau Jatznick
  • Grundräumungsarbeiten  Los 8 für das Jahr 2024 = Firma Lohnunternehmen Baumann GmbH, Grammendorf
  • Gewässerprofilherstellung Los 9 für das Jahr 2024 = Firma Lohnunternehmen Baumann GmbH, Grammendorf
  • Deich- und Dammreparaturen Los 10 für das Jahr 2024 =  Firma Land- und Forstwirtschafts GmbH O. Schlüsser, Langendorf
  • Rohrleitungsreparaturen Los 11 für das Jahr 2024 = Firma Land- und Forstwirtschafts GmbH O. Schlüsser, Langendorf                                              

gez. Schmidt
Geschäftsführerin

Informationen zur Gewässerunterhaltung.

Ab dem 01. Juni beginnt der Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“ Stralsund wie jedes Jahr im Verbandsgebiet mit den ersten Krautungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung, die auf Grund des starken Krautaufwuchses zweimalig gemäht werden (Mähen der Böschungen und Sohle). Die Mahd der Gewässer, die einmalig gemäht werden, beginnt am 15. Juli. Das Ende der Krautungsarbeiten ist spätestens in der 51.Kalenderwoche geplant.

Reparaturen an verrohrten Gewässern sowie Grundräumungen werden nach Bedarf ganzjährig durchgeführt.

Die erste Deichmahd wird ca. ab dem 20. Mai durchgeführt. Der Zeitpunkt der zweiten und dritten Deichmahd richtet sich nach dem Aufwuchs. Die Deichmäharbeiten werden zum 31.10. beendet.

Die Krautungsarbeiten sind in 6 Lose aufgeteilt und werden jeweils für 2 Jahre ausgeschrieben und dann auch entsprechend vergeben. 

Neben der Krautung wurden für ein Jahr noch weitere Arbeiten am Gewässer wie z.B. Grundräumungen, Rohrleitungsreparaturen, Deichmahd und Deichreparaturen, sowie Handarbeiten ausgeschrieben und vergeben.

Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Eigentümer und Gewässeranlieger hin, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz §§ 39, 40 und 41, dem Landeswassergesetz M-V §§ 62, 63 und 66 und der Satzung des WBV „Barthe/Küste“ §§ 22, 23 und 24 ergeben.

Einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Gewässer zu einer bestimmten Zeit und einem bestimmten Umfange unterhalten werden, besteht nicht. Beim Verband kann jedoch erfragt werden, welche Gewässerabschnitte im Jahr unterhalten werden. 

Die Grundstückseigentümer und Anlieger an Gewässern haben nicht nur die Unterhaltungsarbeiten zu dulden, sie haben auch die entsprechende Baufreiheit für die zum Einsatz kommende Unterhaltungstechnik zu gewährleisten. Es ist dabei alles zu unterlassen, was die Arbeiten erschweren oder unmöglich machen. Der Fahrstreifen ist durch den Eigentümer bzw. Anlieger zu beräumen. Dabei sind Einzäunungen oder Weidezaunanlagen zu entfernen bzw. so zu errichten/zu betreiben, dass eine Fahr- bzw. Durchfahrbreite für die Unterhaltungstechnik von mindestens 4 m entlang der Gewässer gewährleistet wird.

Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil eine Anlage, an, in oder über dem Gewässer sie erschwert, so können gemäß § 3 GUVG i.V.m. § 65 LWaG und § 19 Abs. 6 der Verbandssatzung die Eigentümer des Grundstückes oder der Anlage zur Mehrkostenerstattung herangezogen werden. Die Ablage und ggf. die notwendige Einebnung des Mäh- und Räumgutes/Aushubbodens ist zu dulden. Weitere Duldungspflichten sind aus den genannten Gesetzen zu entnehmen.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Verbandes gerne zur Verfügung.

Sie sind unter der Telefonnummer 03831 293375 bzw. unter der E-Mail-Adresse wbv-stralsund@wbv-mv.de zu erreichen.

gez. Rieve

Verbandsvorsteher

Jagdliche Duldungspflichten

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie hiermit über gesetzlich bestehende Beschränkungen des Eigentums zur Sicherung der Gewässerunterhaltung und zum Schutz von Deichanlagen, insbesondere im Rahmen der Jagdausübung informieren. ...

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