Unterhaltung von Deichen und Dämmen
Deiche
Definition
Deiche sind wasserbauliche Schutzbauwerke, die als künstlich aufgeschüttete Dämme längsseitig von Flussläufen oder dem Meeresufer liegen und tiefer liegende Geländeflächen vor natürlichen Hochwasserereignissen schützen sollen (geschützte Flächen = Vorteilsflächen). Ein Deich steht nicht wie ein Damm unter ständiger Belastung (Wasserdruck, Durchströmung), sondern nur zum Zeitpunkt der Hochwasserereignisse bzw. Sturmfluten, wenn der Fluss über die Ufer tritt bzw. der Meeresspiegel kurzzeitig ansteigt.
Zuständigkeiten
In unserem Bundesland obliegt den Wasser- und Bodenverbänden gemäß § 73 LWaG MV die Unterhaltung der Deiche und anderen Anlagen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, die nicht gemäß Anlage 2 zum LWaG als Landesschutzdeiche deklariert wurden. Letztere werden durch das Land selbst unterhalten.
Finanzierung der Unterhaltungskosten
Diese geschützten Flächen werden in der Beitragsberechnung als Vorteilsflächen bezeichnet und den Mitgliedern mittels Beitrag auferlegt. Die Mitgliedsgemeinden wiederum legen diese Beiträge auf die bevorteilten Grundstückseigentümer mittels Gebührenbescheid um.
Unterhaltungsumfang
Der Unterhaltungsumfang ist in § 72 LWaG MV für Deiche geregelt. Die Deichanlagen sind im bisherigen Umfang zu festigen, zu sichern und wiederherzustellen. Eine Erhöhung der Anlagen stellt einen Ausbau dar.
Verbote
Zum Schutz der Deiche gibt es in § 74 LWaG einen Verbotskatalog. Dieser bezieht sich auch auf einen 3 m Schutzstreifen am Deichfuß. Bei Verstößen enthält das Gesetz in § 134 entsprechende Bußgeldbestimmungen.
Über Ausnahmen vom Verbot entscheidet auf Antrag die zuständige Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern – Rügen.
Im küstennahen Bereich hat unser Verband neben der klassischen Gewässer- und Deichunterhaltung auch Aufgaben im Küstenschutz zu erfüllen. Diese beschränken sich jedoch gemäß § 83 Abs. 3 LWaG MV auf Deiche, die ausschließlich dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen gegen Hochwasser und Sturmflut dienen.
Die Deichanlagen, die sich in der Unterhaltung unseres Verbandes befinden, sind als Verzeichnis dieser Seite beigefügt.
Dämme
Definition
Dämme sind künstlich errichtete Wälle, vergleichbar mit Deichen. Im Gegensatz zu Deichen befinden sich Dämme meist an einem künstlich angestauten Gewässer. Sie dienen dem Anstau selbst bzw. der gezielten Begrenzung des angestauten Gewässers. Durch den Anstau erfolgt eine ständige Belastung des Dammes durch Wasserdruck bzw. Durchströmung. Da hier durch den künstlichen Anstau der Schutz angrenzender Flächen erforderlich wird, ist hier die Wasserfläche selbst als Vorteilsfläche zu definieren.
Zuständigkeiten
Im Zuge der Erteilung von Staurechten ist hier auch die Zuordnung der Anlagen erforderlich. Dies kann nur durch die zuständige Wasserbehörde erfolgen. Im Verbandsgebiet befinden sich 2 Gewässer (Borgwallsee, Krummenhagener See) und eine Speicheranlage (Speicher Prohn), die mittels eines bzw. mehrerer Dämme in ihrer Ausdehnung künstlich geschaffen bzw. gehalten werden.
Finanzierung der Unterhaltungskosten
Dieser geänderte Schutzstatus hat erhebliche Auswirkungen auf die Bestimmung des Vorteilsnehmers und damit auf die Umlage des Unterhaltungsbeitrages für diese Anlagen. Solange im Zuge der Vergabe der Staurechte keine anderen Entscheidungen getroffen werden, werden die Eigentümer der Wasserflächen durch den Verband direkt veranlagt.
Unterhaltungsumfang und Verbote
Wenn es in den Staurechten keine weiteren Regelungen gibt, gilt der Unterhaltungsumfang und Verbotskatalog für Deiche (§§ 72 und 74 LWaG MV).