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Gewässerschauen

Unsere Verbandsschau

Gemäß gesetzlicher Normierungen im Wasserverbandsgesetz und der Satzung des Verbandes führt unser Verband jährlich seine Verbandsschau durch. Auf Grund der Größe des Verbandes findet diese an mehreren Standorten und an mehreren Tagen statt. Da diese Schau öffentlich ist, werden die Termine (Schaupläne) ortsüblich bekannt gemacht. Das Verbandsgebiet ist in einzelne Schaubereiche aufgeteilt, die sich lt. Satzung wie folgt darstellen:

Schaubereich 1Ahrenshagen mit den Gemeinden: Schlemmin (teilweise),
   Semlow (teilweise),
   Trinwillershagen (teilweise)
   
   
Schaubereich 2Altenpleen mit den Gemeinden:Altenpleen,
  Groß Mohrdorf,
  Klausdorf,
  Kramerhof,
  Preetz,
  Prohn
   
Schaubereich 3Recknitz - Trebeltal mit der Gemeinde:Eixen (teilweise)
   
   
Schaubereich 4Barth mit den Gemeinden: Saal (teilweise),
  Divitz - Spoldershagen,
  Fuhlendorf (teilweise),
  Pruchten (teilweise),
  Karnin,
  Kenz - Küstrow,
  Löbnitz,
  Lüdershagen (teilweise)
  Stadt Barth (teilweise)
   
   
Schaubereich 5Franzburg - Richtenberg mit den Gemeinden: Millienhagen-Öbelitz (tlw.),
  Stadt Richtenberg (tlw.),
  Stadt Franzburg (teilweise)
  Velgast,
  Weitenhagen (teilweise)
   
   
Schaubereich 6Miltzow mit den Gemeinden:Elmenhorst (teilweise),
  Wittenhagen (teilweise),
  Sundhagen (teilweise)
   
   
Schaubereich 7Niepars mit den Gemeinden:Groß Kordshagen,
  Jakobsdorf (teilweise),
  Lüssow,
  Niepars,
  Pantelitz,
  Steinhagen,
  Wendorf (teilweise)
  Zarrendorf (teilweise)
  
  
   
   
Schaubereich 8Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund (tlw.)
   
   

Da die Verbandsgrenzen sich nach Einzugsgebieten und nicht nach politischen Grenzen definieren, erstrecken sich die Schaubereiche oftmals nur auf Teile des Gemeindegebietes. Es finden in der betroffenen Gemeinde dann mehrere Schauen verschiedener Verbände statt – an verschiedenen Tagen! Interessierte Bürger sollten in solchen Fällen vor der Schau Kontakt mit dem Verband aufnehmen, oder aber in das Verbandsgebietskataster schauen um festzustellen, ob das betroffene Flurstück sich im Verbandsgebiet befindet.

Die Gewässerschauen stellen zwar kein Organ des Verbandes dar - wie der Vorstand oder die Verbandsversammlung - sind jedoch ein wichtiges Instrument, Art und Umfang der Gewässerunterhaltung mit zu gestalten.

Grundsätzlich besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Gewässerunterhaltung, wenn jedoch Probleme nicht an den Verband herangetragen werden, dann kann man sie auch nicht lösen. Dabei sind vor allem die Schaubeauftragten, die von den Verbandsmitgliedern benannt und durch die Verbandsversammlung gewählt wurden, die „Augen und Ohren“ des Verbandes!

Ihre vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden durch die Geschäftsstelle geprüft und können dann - bei bestätigter Notwendigkeit – in den Gewässerunterhaltungsplan des Verbandes aufgenommen werden.

Da die Verbandsschauen öffentlich sind, steht es jedem Bürger frei, ebenfalls daran teilzunehmen und seine Probleme vorzubringen!