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Holzung

Holzungen in und an den Gewässern zur Sicherung des Abflussquerschnittes und von Gewässerrandstreifen für die Befahrung mit Unterhaltungstechnik

Die Holzung - oder auch Gehölzpflege genannt - zählt, neben der Krautung und bedarfsweiser Grundräumung, zu den wichtigsten Arbeiten an und in den Gewässern. Dies ist umso wichtiger, wenn die Krautung der Gewässerabschnitte nicht jedes Jahr erfolgen muss, denn dann kommt es hier zu einem vermehrten Aufwuchs von Bäumen und Sträuchern im Böschungs- und Uferbereich, so dass nach spätestens 3 Jahren erfahrungsgemäß eine maschinelle Krautung nur noch nach vorheriger Entnahme des Holzaufwuchses durchgeführt werden kann.

In Waldbereichen, in denen auf Grund der vorherrschenden Beschattung an den Gewässern meist nicht gekrautet, sondern bei Bedarf Grundräumungen ausgeführt werden müssen, ist ein vermehrter Aufwuchs zu verzeichnen. Das Freiräumen der Unterhaltungstrasse ist hier zwingende Voraussetzung um Grundräumungsarbeiten ausführen zu können. Hier wird daher mit der jeweils zuständigen Forstverwaltung abgestimmt, ab wann die Trasse zur Befahrung zur Verfügung stehen muss.

Probleme gibt es meist auch im Bereich von Waldrändern. Befindet sich dort ein Gewässer II. Ordnung, so besteht immer die Gefahr, dass der Wald in bzw. über den Graben „wächst“. Hier einen „verschleppten“ Rückschnitt des Waldes durchführen zu lassen, ist auf Grund gesetzlicher Regelungen im Waldgesetz fast unmöglich. Es empfiehlt sich daher hier die Waldrandpflege als Eigentümer der angrenzenden Nutzflächen vom Waldeigentümer permanent einzufordern.

Ein weiteres Problem stellt der Windbruch dar. Da grundsätzlich der Eigentümer der Bäume verantwortlich ist den Windbruch zu beseitigen, ist es für den Verband oftmals schwer vor Ort einzuschätzen, auf welchem Flurstück sich die Wurzel des Baumes befindet. Hier ist ebenfalls eine intensive Zusammenarbeit mit der staatlichen und der privaten Forstverwaltung erforderlich, um schnell und unbürokratisch die Abflusshindernisse aus den Gewässern und von den Fahrstreifen beseitigen zu lassen.