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Rohrleitungsinstandsetzung

Instandsetzung von verrohrten Gewässerabschnitten

Es fängt meist ganz harmlos an - ein Trichter auf dem Acker, eine Bodenabsenkung im Garten - verrohrte Gewässerläufe sind ein Segen und Fluch zugleich!

Auf der einen Seite ist die Nutzung der angrenzenden bzw. darüber liegenden Flächen über Jahrzehnte kaum eingeschränkt. Aber anderseits ist dies eine trügerische Ruhe. Wenn es nämlich zum Reparaturfall kommt, dann bleibt nichts mehr wie es war. Gerade in bebauten Gebieten ist die Freimachung der Gewässertrasse meist mit viel Ärger verbunden.

Bereits seit dem 19-ten Jahrhundert wurde breitflächig Entwässerung betrieben, vorhandene offene Gewässer vertieft und zur besseren Bewirtschaftung der Flächen zum Großteil verrohrt. Im Bereich von bebauten Gebieten erfolgte die Verrohrungen zur besseren Bebauung – und so hat unser Verband in den Gemeinden sehr unterschiedliche Rohrleitungsanteile.

Der Durchschnitt im Verbandsgebiet liegt bei 33 %, das sind fast 180 km.

Die Unterhaltung von verrohrten Gewässerabschnitten obliegt, wenn es Gewässer II. Ordnung sind, dem Wasser- und Bodenverband. Um den jährlich steigenden Unterhaltungsaufwand finanzieren zu können, ist unser Verband schon vor 10 Jahren den Weg gegangen, im Rahmen der Beitragshebung einen zusätzlichen Rohrleitungszuschlag von jedem Mitglied zu heben. Näheres dazu regelt die Verbandssatzung.

Als betroffener Grundstückseigentümer hat man im Rahmen der Gewässerunterhaltung genau dieselben Duldungspflichten zu beachten, wie Grundstückseigentümer an offenen Gewässerabschnitten. Je nach Dimension und Tiefenlage der Leitung bedarf es der einzelnen Festlegung des Unterhaltungsstreifens (Arbeitsstreifen) durch den Verband.

Fachlich zieht unser Verband dabei zur Beurteilung des Unterhaltungsstreifens das technische Regelwerk des DVGW (Arbeitsblatt W 400) für Wasserverteilungsanlagen heran. Danach gelten für verrohrte Gewässerabschnitte nachfolgende Regeln bei der Unterhaltung und Planung.

Arbeitsstreifen in nicht bewaldeten Gebieten, außerhalb der Bebauung:

Rohrdimensionen DN 200 – 400

Rohrgrabentiefe bis 3 m = 16 m Arbeitsstreifenbreite
Rohrgrabentiefe tiefer 3 m = 18 m Arbeitsstreifenbreite

Rohrdimension DN 400 - 600

Rohrgrabentiefe bis 3 m = 18 m Arbeitsstreifenbreite
Rohrgrabentiefe tiefer 3 m = 20 m Arbeitsstreifenbreite

Rohrdimension DN 600 – 1200

Rohrgrabentiefe bis 3 m = 20 m Arbeitsstreifenbreite
Rohrgrabentiefe tiefer 3 m = 22 m Arbeitsstreifenbreite

Arbeitsstreifen dienen der einwandfreien Durchführung der Bauarbeiten. Die Breite des Arbeitsstreifens ist neben der Grabenbreite und Grabentiefe auch von der Bauweise und dem eingesetzten Rohrmaterial abhängig. Daher bedarf es immer einer Einzelfallprüfung!