Zum Inhalt springen

Schöpfwerke

Was wäre unser Küstengebiet ohne Schöpfwerke!

Durch den Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“ werden derzeit 19 Schöpfwerke unterhalten. Die Errichtung der Schöpfwerke erfolgte zum größten Teil im Zuge der Errichtung von Küstenschutzanlagen und der Komplexmelioration. Dadurch wurden der Schutz und gleichzeitig die intensive Entwässerung von hauptsächlich landwirtschaftlichen Flächen auch unter dem Meeresspiegel realisiert. An die entstandenen Entwässerungssysteme erfolgte ab der 90-iger Jahr, vermehrt der Anschluss von Ortsentwässerungen, die sich nicht nur auf Regenwasserableitungen begrenzten, sondern vermehrt auch den Anschluss vollbiologischer Kleinkläranlagen betraf. Der Grund dafür waren die zur Versickerung nicht geeigneten Bodenverhältnisse und die meist fehlende Vorflut im Bereich der Bebauungen.

Der Betrieb der Anlagen, die meist aus den 60-iger und 70-iger Jahren stammen, wird in der Zukunft durch erforderliche Rekonstruktionen sehr kostenintensiv werden.
Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch von insgesamt 620 000 kWh/Jahr, belaufen sich die Energiekosten derzeit bereits auf ca. 110 000 €, die durch die „Bevorteilten“ zu tragen sind. Die vergangenen „nassen Jahre“ ließen den Energieverbrauch auch mal auf 1,2 Mio kWh im Jahr steigen. Bei ständig steigenden Energiepreisen hat dies erhebliche Auswirkungen auf die jährlichen Hebesätze für die Schöpfwerksanlagen.

Das bedeutet, dass alle Kosten, die bei dem jeweiligen Schöpfwerk im Rahmen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit anfallen, entsprechend seinem Einzugsgebiet auf die betroffenen Mitglieder als Beitrag (Ermittlung eines Hebesatzes in €/ha) umgelegt werden. Durch die Mitgliedsgemeinden wiederum erfolgt die Umlage auf die Grundstückseigentümer entsprechend ihrer Gebührensatzungen.

Durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium unseres Landes wurde der Fördermittelanteil für die Schöpfwerksunterhaltung kontinuierlich von 100 % im Jahre 1992 vor 10 Jahren auf 0 % zusammengestrichen.

Grundsätzlich geht die Landesregierung davon aus, dass Moorstandorte renaturiert und nicht weiter mittels Subventionierung entwässert werden sollen. Eine solche Pauschalisierung kann jedoch nicht hingenommen werden. Durch den Schöpfwerksbetrieb in unserem Verbandsgebiet werden nicht, wie meist angenommen, hauptsächlich Moorstandorte entwässert. Die Schöpfwerksanlagen dienen neben der Entwässerung landwirtschaftlicher mineralischer Nutzflächen auch der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlagen von Ortslagen, der Infrastruktur und der Abführung des Wassers nach Hochwasserereignissen und Sturmfluten.

Ein Weiterbetrieb ist daher meist unumgänglich, wenn man die Kulturlandschaft an unserer Küste erhalten möchte.

Unser Verband hat bereits früh begonnen die Schöpfwerksanlagen zu modernisieren.

Folgende Schöpfwerke, die unmittelbar bebaute Flächen schützen, wurden seit 1995 vollständig bzw. teilweise rekonstruiert:

  • Schöpfwerk Parow
  • Schöpfwerk Planbek
  • Schöpfwerk Prohn
  • Schöpfwerk Groß Kordshagen
  • Schöpfwerk Barth – Borgwall
  • Schöpfwerk Barth – Zuckerfabrik (Errichtung einer Rechenreinigungsanlage)
  • Schöpfwerk Barth – Mast (Errichtung einer Rechenreinigungsanlage)
  • Schöpfwerk Nisdorf
  • Schöpfwerk Barth – Mast

Nachfolgende Schöpfwerke werden auf Grund ihrer Bedeutung für die Entwässerung in der Zukunft rekonstruiert werden müssen.

  • Schöpfwerk Barth - Zuckerfabrik

Schöpfwerk Prohn

Schöpfwerk Nisdorf

Schöpfwerk Groß Kordshagen