Willkommen
Das Wasserverbandswesen und damit die organisierte Gewässerunterhaltung hat eine lange Geschichte, denn das als Niederschlag fallende Wasser kann nicht vollständig versickern, verdunsten bzw. von den Pflanzen aufgenommen werden. Damit hat der möglichst schadlose Abtransport des überschüssigen Wassers schon immer eine erhebliche Bedeutung für unseren Bereich.
Der Schutz bzw. die Bekämpfung der Gefahren durch Überschwemmungen bei Hochwasser und Sturmfluten, sowie die Nutzbarmachung des Bodens ließen schon im frühen Mittelalter rechtlich strukturierte Solidargemeinschaften entstehen.
Insbesondere mit der zunehmenden Besiedelung wurden die Ansprüche an gut funktionierende Gewässersysteme immer wichtiger. Die Kultivierung des Bodens durch Schaffung von Entwässerungsanlagen hatten zur Folge, dass die Gewässer immer wieder um- und ausgebaut wurden. Die dadurch geschaffenen Kulturlandschaften galt es nun zu erhalten und dazu bedurfte es damals und auch noch heute, der Unterhaltung der Gewässerläufe und der Hochwasserschutzanlagen.
Aus den Archiven ist zu entnehmen, dass bereits ab 1750 die ersten Verbandsformen auftraten. Für unser Verbandsgebiet ist geschichtlich belegt, dass es im Jahre 1871 in der Hansestadt Stralsund die erste Verordnung zur Unterhaltung der Wasserläufe gab. Ein Großteil der noch heute bestehenden Drainageanlagen enstanden schon im 19-ten Jahrhundert und wurden schon damals staatlich gefördert.
Bis zu einer flächendeckend funktionierenden Gewässerunterhaltung mussten jedoch noch einige Jahre vergehen. Als Geburtsstunde der Wasser- und Bodenverbände gilt die Erste Verordnung über Wasser- und Bodenverbände vom 03.September 1937 veröffentlicht im Reichsgesetzblatt Teil I vom 09.September 1937. Am 30.10.1990 verabschiedete dann der erste gesamtdeutsche Bundestag das heute noch gültige Wasserverbandsgesetz.
Selbst in der ehemaligen DDR gab es noch bis in die 50-iger Jahre Wasser- und Bodenverbände, die dann jedoch durch die Gründung von Meliorationskombinaten und Meliorationsgenossenschaften abgelöst wurden.
Nach 1990 war es dann an der Zeit die Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern neu zu strukturieren. Unsere damalige Landesregierung entschied sich, den Weg großer Verbandsstrukturen zu gehen und gründete mit dem Gesetz zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) flächendeckend 29 Verbände.
Die Verbände wurden nach Niederschlagseinzugsgebieten gebildet, so dass politische Grenzen – mit Ausnahme der Landesgrenzen - bei der Gewässerunterhaltung keine Rolle spielten. Heute existieren 27 Verbände und der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder in den Verbänden sind die Gemeinden für die grundsteuerpflichtigen Flächen und die Eigentümer von Grundstücken, die der Grundsteuerpflicht nicht unterliegen – die sogenannten dinglichen Mitglieder. Letztere sind z.B. das Land, der Bund und die Kirchgemeinden (Mitgliederverzeichnis).
Kontakt
Wasser- und Bodenverband
Barthe / Küste
Greifswalder Chaussee 62
18439 Stralsund
03831 / 292546