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Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Barthe/Küste“ umfasst gemäß Anlage zu § 1 GUVG M-V das Gewässereinzugsgebiet der Barthe, des Prohner Baches und der Küste mit den Zuflüssen

  • zum Barther Strom und Barther Bodden ab dem Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Barth – Tannenheim (Graben 42)
  • zur Grabow, insbesondere mit Zipker Bach und Uhlenbäk
  • zur Prohner Wiek, insbesondere mit dem Prohner Bach,
  • zum Strelasund,
  • zum Deviner See mit dem Deviner Bach
  • Bock und Werderinseln

Die kartenmäßige Darstellung der Gewässereinzugsgebiete, die maßgeblich für das Verbandsgebiet ist, sind im Kartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) ausgewiesen.

Die Grenze zwischen den Verbänden verläuft entlang von Flurstücksgrenzen.

Die zum Verbandsgebiet zählenden Gemeinden und Gemeindegebietsteile sind in der Anlage 1 zur Satzung als Übersicht kartenmäßig dargestellt.

Der Verband führt ein Verbandsgebietskataster, dass gemäß Satzung des Verbandes in der Geschäftsstelle und auf dieser Homepageseite einsehbar ist.

Die beigefügte Karte zeigt somit nur den annähernden Verlauf der Verbandsgrenze und ist nicht verbindlich.

Karte des Verbandsgebietes (Copyright © GeoBasis-DE/M-V 2015)