Verbandsgebietskataster
Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Barthe/Küste“ umfasst gemäß Anlage zu § 1 GUVG M-V das Gewässereinzugsgebiet der Barthe, des Prohner Baches und der Küste mit den Zuflüssen
- zum Barther Strom und Barther Bodden ab dem Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Barth – Tannenheim (Graben 42)
- zur Grabow, insbesondere mit Zipker Bach und Uhlenbäk
- zur Prohner Wiek, insbesondere mit dem Prohner Bach,
- zum Strelasund,
- zum Deviner See mit dem Deviner Bach
- Bock und Werderinseln
Die kartenmäßige Darstellung der Gewässereinzugsgebiete, die maßgeblich für das Verbandsgebiet ist, sind im Kartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) ausgewiesen.
Die Grenzen zwischen den Verbänden verlaufen nicht mehr entlang von Flurstücken. Mit Auslaufen der gesetzlichen Ausnahmeregelung zu den Grenzverläufen zwischen den Verbänden zum 01.01.2022, verlaufen diese nunmehr entlang der durch das LUNG ermittelten Gewässereinzugsgebietsgrenzen. Hier kann es jährlich zu Veränderungen kommen. Die Auflistung der zum Verbandsgebiet zählenden (anteiligen) Flurstücke ist in der Geschäftsstelle einsehbar bzw. ist als PDF-Datei dieser Seite beigefügt.
Hinweis:
Auf Grund von Änderungen bzw. Korrekturen von Gewässereinzugsgebieten im Kartenportal des LUNG, kann sich auch das Verbandsgebietskataster jährlich verändern. Entsprechende Anpassungen finden grundsätzlich nach dem 30.06. eines Jahres mit Gültigkeit ab 01.01. des Folgejahres statt. Der genaue Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dieser Homepageseite kann auf Grund der redaktionellen Überarbeitung dieser Seite jedoch variieren.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!